Bayerische Testzentren - Corona-Testzentrum im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Das Corona-Testzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen befindet sich auf dem Parkplatz am Alpspitz-Wellenbad in Garmisch-Partenkirchen (Klammstraße 47)
Anmeldung im Corona-Testzentrum
für
Schnelltest (PoC Antigen-Test) oder PCR-Test
oder
telefonisch unter 08821 / 751-500
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen ist keine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Mit Wirkung vom 30.06.2022 werden die anlasslosen Testungen asymptomatischer Personen (sogenannte Bürgertestungen) eingeschränkt.
Die genauen Vorgaben finden Sie weiter unten, unter der "Überschrift Testverordnung - Änderungen vom 30. Juni 2022".
Empfehlung: Sypmtomatische Patienten sollten sich bei einem Arzt vorstellen und testen lassen.
Wartezeiten: Wir bitten um Verständnis, falls Wartezeiten auftreten sollten, da viele Probenaden das Testangebot leider ohne Terminvereinbarung wahrnehmen möchten.
Öffnungszeiten des Corona-Testzentrums:
Montag: 18.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch: 18.00 -20.00 Uhr
Samstag: 9.00 - 11.00 Uhr
Personen mit COVID-19-Symptomen werden immer auch ohne vorherige Anmeldung innerhalb der Öffnungszeiten getestet. Eine Testung ist auch ohne Termin möglich.
Kostenpflichtige Testungen werden im Corona-Testzentrum nicht angeboten!
Bitte bringen Sie zum Test Ihren Personalausweis, Ihre Krankenversicherungskarte bzw. einen Nachweis für die Durchführung einer kostenfreien Testung mit.
Testverordnung
Für wen ist ein Test kostenlos?
Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig. Es gilt nun darum, den Blick auch weiterhin auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu lenken, da diese ein besonders hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Einen Anspruch auf kostenlose Tests haben daher:
• Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
• Krankenhäuser
• Rehabilitationseinrichtungen
• voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
• voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
• Einrichtungen für ambulante Operationen
• Dialysezentren
• ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
• Tageskliniken
• Entbindungseinrichtungen
• Obdachlosenunterkünfte
• Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
• Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
• Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
Für medizinisches Personal, das sich vor der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, besteht weiterhin der Anspruch auf Testung.
Einen Bürgertest für 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:
- vor Risikoexposition: Das gilt zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten, Theaterbesuchen etc.
- für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten sich beim Arzt testen lassen.
Im Testzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen werden keine kostenpflichtigen Tests angeboten!
PCR-Selbstzahlerangebote
Garmisch-Partenkirchen:
Dreitorspitz Apotheke
www.testzentrum-garmisch.de
Intervivos Klinikum GAP
www.intervivos.de/same-day-pcr
Ludwigs-Apotheke
www.ludwigs-apotheke-partenkirchen.de
Murnau:
Intervivos Murnau Bahnhofstr. 23
www.intervivos.de/same-day-pcr
Oberammergau:
ImmoClean Oberammergau Wellenberg
www.teststation-bayern.de
Die obige Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigeit.
Testmöglichkeiten des BRK
Hier finden Sie Corona-Testmöglichkeiten des BRK.
Testangebote in Apotheken und Arztpraxen im Landkreis
Über die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de können Sie nach Schnelltest-Angeboten in Apotheken im Landkreis Garmisch-Partenkirchen suchen.
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bieten die niedergelassenen Ärzte neben PRC-Tests, bei medizinischer Indikation, auch PoC-Antigen-Tests (Schnelltests) an.
Weitere Testangebote (beauftragte Bürgerteststellen) im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Bad Bayersoien
Osteopathiepraxis Pleyer (Schleifmühlweg 5), Telefon 08845 / 7573211, E-Mail: kontakt@pleyer-naturheilpraxis.de
Bad Kohlgrub:
Teststelle Naturheilpraxis Lichtblick (Auf der Oh 24), "Offene" Testzeit Dienstag 16.00 -17.00 Uhr, Tel.:08845 / 7579243 E-Mail: info@naturheilpraxis-lichtblick.de
Garmisch-Partenkirchen:
Testcenter Garmisch (zwischen Pavillon und Schreibwaren Albrecht), Informationen, Öffnungszeiten täglich von 9.00 - 13.00 Uhr (12.40 Uhr letzter Test) und 14.00 - 18.00 Uhr (17.40 Uhr letzter Test), Tel.:0151 / 42078705, E-Mail: schnelltestgarmisch@gmail.com; Terminvereinbarung unter epi-app.eu
Teststelle am Hotel Obermühle (Mühlstraße 22), Öffnungszeiten Montag bis Freitag 11-12 Uhr
Intervivos - Teststelle am Klinikum, www.intervivos.de/covid-19-schnelltest, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 - 17.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag 14.00 - 18.00 Uhr
Großweil:
Fröhlichs Wirtshaus (Kocheler Straße 4), 1. OG, Testzeiten: Dienstag und Sonntag von 18.30 bis 19.00 Uhr, Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08851 / 5825,
Mittenwald:
Heilpraktiker Oliver Schumann (Bahnhofplatz 10), Testzeiten: Montag von 6.30 - 12.00 Uhr sowie 14.00 - 17.00 Uhr (nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung), Mittwoch von 14.30 - 17.30 Uhr, Freitag von 6.30 - 12.00 Uhr sowie von 14.00 - 17.00 Uhr (nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung), Tel.: 0172 / 9552722
Murnau:
Heilpraktikerin Monja Stauner (Bahnhofstraße 21), Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 0151/61224044; E-Mail: praxis@monja-stauner.de
Intervivos - Alpentest Testcenter Murnau (Bahnhofstraße 23), https://www.intervivos.de/covid-19-schnelltest, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9-18 Uhr; Samstag und Sonntag von 9-19 Uhr
Oberammergau:
Teststation am Wellenberg (Himmelreich 52), Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag bis Sonntag von 8.00 - 16.30 Uhr, ohne Terminvereinbarung
https://bgts.app/
Ammergauer Hof (Bahnhofstraße 3), Öffnungszeiten Dienstag bis Sonntag 8.00 - 16.30 Uhr, ohne Terminvereinbarung
https://bgts.app/
Seehausen a. St.:
Naturheilpraxis am Staffelsee - Angelika Wagner Seehausen (Seestraße 7), Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 08841 / 628929; E-Mail: nhp-staffelsee@t-online.de
Uffing a. St.:
Praxis für Frauengesundheit (Am Taubenbühl 14), Tests nur nach telefonischer Vereinbarung (auch kurzfristig), Tel.: 08846 / 9212381 oder Mobil: 0163 / 5089443 täglich erreichbar zwischen 7.30 und 21.00 Uhr oder AB. Bitte bringen Sie zur Testung weiterhin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit Sie das notwendige Selbstauskunftsformular/die Bestätigung der Einrichtung ausfüllen können. Internet:www.buergerteststelle-uffing.de;
Registrierung um Bürgertestungen durchführen zu können
Ab dem 01.07.2022 dürfen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 6 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) n. F. keine weiteren Beauftragungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 TestV mehr erfolgen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern ein weiteres niederschwelliges und flächendeckendes Testangebot machen zu können, wurden die sogenannten „Bürgertestungen" ins Leben gerufen, bei denen sich engagierte Betriebe bzw. Einrichtungen als berechtigte Leistungserbringer zur Abnahme von Antigen-Schnelltests registrieren können. Am 01.07.2021 ist die Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Damit sind einige Änderungen hinsichtlich der Beauftragung der Teststellen verbunden.
Die Leistungserbringer, die vor dem 01.07.2021 beauftragt wurden, können grundsätzlich weiterhin ihre Teststellen betreiben. Durch die Neufassung der TestV ergeben sich jedoch wichtige Änderungen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dafür einMerkblatt erstellt, das die maßgeblichen Änderungen und notwendigen Handlungsschritte zusammenfasst.
Leistungserbringer, die ab dem 01.07.2021 als Teststelle tätig werden wollen, beachten bitte dieses Merkblatt.
Wichtig: Um den Schutz der Testpersonen sowie des Personals vor Infektionsübertragungen zu gewährleisten, bitte zwingend folgenden Musterhygieneplan beachten und einhalten.
Falls ein Interesse an der Durchführung von Bürgertests besteht, bitten wir um Zusendung der Schulungsnachweise und Hygienekonzepte sowie um die Angabe eines Ansprechpartners, der Öffnungszeiten und der geplanten Testkapazität an gesundheitsamt@lra-gap.de. Bitte beachten Sie, dass das Testangebot allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen muss.
Wer kann Testnachweise ausstellen, die im Rahmen von 3G-Konzepten verwendet werden können?
Nicht alle Testnachweise sind im Rahmen der gesetzlichen 3G-Konzepte gültig. Welche Voraussetzungen ein Testnachweis erfüllen muss, regelt die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.
Danach können 3G-gültige Testnachweise derzeit in drei verschiedenen Konstellationen ausgestellt werden.
1. Testung durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung
3G-fähige Testzertifikate werden vor allem durch Personen oder Einrichtungen ausgestellt, die zur Leistungserbringung nach der Coronavirus-Testverordnung berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Teststellen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, kommunal betriebene Teststellen sowie private Teststellen, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen beauftragt wurden.
In der Nähe befindliche Teststellen, die die Übermittlung von Schnelltest-Ergebnissen an die Corona-Warn-App (CWA) unterstützen, können über https://map.schnelltestportal.de/ gefunden werden. Eine Vielzahl der berechtigten Teststellen erstellen auch EU-konforme digitale Testzertifikate, die in der CWA gespeichert werden können; die Nutzenden können dann ein digitales Testzertifikat für PCR- und Schnelltests anfordern, das im Falle eines negativen Testergebnisses ausgestellt wird. Sie können es in Ländern der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz dafür verwenden, um ein negatives Testergebnis offiziell nachzuweisen.
Achtung: Testnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die in Deutschland im Rahmen von impf-, genesenen- oder testnachweisbezogenen Schutzkonzepten (sogenannte 3G-Konzepte) verwendet werden sollen, dürfen nicht auf einer videoüberwachten Selbsttestung beruhen.
Achtung: Besuchertestungen in Pflegeheimen, Rehakliniken etc. werden nicht von Leistungserbringern nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung, sondern von den Einrichtungen im Rahmen eigener Testkonzepte selbst durchgeführt. Für Besuchertestungen kann daher kein 3G-gültiger Testnachweis ausgestellt werden!
2. Testung durch fachkundiges Personal im Rahmen der betrieblichen Testung
Ein 3G-gültiger Testnachweis kann vom Arbeitgeber dann ausgestellt werden, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Testung muss von einer dritten Person durchgeführt oder vor Ort überwacht werden. Wenn Beschäftigte sich unbeaufsichtigt selbst testen, kann für diese Testung kein 3G-gültiger Testnachweis ausgestellt werden, auch wenn die sich selbst testende Person fachkundig ist.
3. Testung vor Ort unter Aufsicht denjenigen, der der konkreten 3G-Maßnahme unterworfen ist
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Testung am Ort der 3G-Maßnahme unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Vor einem Restaurantbesuch kann beispielsweise ein Selbsttest unter Aufsicht eines Restaurantmitarbeiters durchgeführt werden und bei negativem Testergebnis das Restaurant besucht werden.
Zu beachten ist aber, dass ein solcher Testnachweis nur an dem Ort gilt, an dem die Testung beaufsichtigt wurde. Anders als in den anderen beiden Konstellationen darf kein Testnachweis ausgestellt werden, der für die nächsten 24 Stunden auch in anderen 3G-Kontexten verwendet werden kann.
Wer zahlt was?
Die Länder beschaffen und organisieren die Tests vor Ort und bauen dafür ggf. Testzentren auf oder aus. Für die Versorgung ihrer Einrichtungen (Kitas, Schulen) kommen die Länder selber auf. Der Bund übernimmt dagegen die Kosten für die Schnelltests, die individuell in Testzentren, Apotheken oder Praxen durchgeführt werden, sofern ein Anspruch nach der Testverordnung besteht. Sollte ein Anspruch nicht bestehen, sind die Kosten von den Bürgerinnen und Bürgern selbst zu tragen. Wenn Unternehmen ihre Belegschaft oder der Einzelhandel und Restaurants ihre Kunden testen lassen wollen, kommen sie selber für die Kosten auf. Bestimmte Einrichtungen können schon seit längerer Zeit Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken.
In welchen Situationen können überwachte Selbsttests über die Testverordnung abgerechnet werden?
Die Antigen-Diagnostik auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann entweder durch eine Labordiagnostik mittels Antigen-Test, einen Antigen-Test zur patientennahen Anwendung durch Dritte (PoC-Antigen-Test) oder einen Antigen-Test zur Eigenanwendung, dessen Durchführung vor Ort überwacht wurde (überwachter Antigen-Test zur Eigenanwendung), erfolgen.
Für folgende Personengruppen können überwachte Antigen-Tests zur Eigenanwendung eingesetzt werden:
- Patienteninnen und Patienten, Betreute, Pflegebedürftige, Untergebrachte, vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufen), in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, von ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe und in Tageskliniken
- Besucherinnen und Besucher unmittelbar vor dem Betreten der Einrichtung: vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufen) sowie in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen
Bei Personen, die in den o.g. Einrichtungen tätig sind oder tätig werden sollen können die Selbsttests auch ohne Überwachung erfolgen. In diesem Fall darf jedoch kein Zeugnis über das Vorliegen oder nicht Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und kein COVID-19 Zertifikat ausgestellt werden. Auch geimpfte und genesene Personen sollten weiterhin in den Testkonzepten inkludiert werden.
Antigen-Tests zur Eigenanwendung dürfen jedoch nicht im Rahmen von Testungen nach § 4a zum Einsatz kommen. Der Anspruch umfasst ausschließlich die Durchführung von PoC-Antigentests.
Weitere Informationen und ausführliche Hinweise zu rechtlichen Regelungen finden Sie unter folgenden Link:
Selbsttests
Seit Ende Februar 2021 haben die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die Möglichkeit, sogenannte Corona-Selbsttest unter anderem in Apotheken, Discountern und Drogerien zu erwerben und damit einen Test an sich durchzuführen.
Was passiert jedoch bei einem postitiven Testergebnis und wie habe ich mich dann zu verhalten? Im Falle eines positiven Selbsttests sollte man sich sofort absondern und über den Hausarzt, das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 08821 / 751-900 oder die Rufnummer 116 117 einen Termin zur PCR-Testung vereinbaren. BeiSymptomen kann auch ohne telefonische Terminanmedlung eine PCR-Testung im Landkreis-Testzentrum erfolgen (Öffnungszeiten siehe oben).
Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Testergebnisses zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus:
Testnachweis.pdf
Meldung positiver Corona-Selbsttest an das Gesundheistamt.
Weitere Informationen zu Selbsttests sind auf der Internetseite Zusammen gegen Corna zu finden.
Entsorgung von Corona-Schnelltests
Nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind Corona-Schnelltests, die in privaten Haushalten, Betrieben und Institutionen anfallen, über die Restmülltonne zu entsorgen. Auf keinen Fall dürfen Corona-Schnelltests über die Papier-, Gelbe- oder Biotonne entsorgt werden. Die benutzten Schnelltests sollten am besten in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis in die Restmülltonne gegeben werden. Sofern ein Schnelltest mit einem positivem COVID-19-Ergebnis zu entsorgen ist, empfiehlt das Landratsamt die angefallenen Testutensilien unmittelbar nach der erfolgten Diagnose und Dokumentation zusätzlich in einen Folienbeutel angemessener Größe zu geben und ausreichend mit geeignetem Desinfektionsmittel zu besprühen und dicht zu verschließen. Im Entsorgungsbereich des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wird der eingesammelte Restmüll direkt einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt.
Digitales COVID-Zertifikat der EU
Das digitale EU COVID-Zertifikat für den Antigen-Schnelltest und den PCR-Test erhalten Sie in der Apotheke, bei der Hausärztin oder dem Hausarzt oder in speziellen Testzentren.
Hinweise finden Sie unter:
https://digitaler-impfnachweis-app.de/faq/
https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de
Wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, wird unmittelbar in § 22a Infektionsschutzgesetz geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22a.html
Die Apotheke kann nach entsprechender Vorlage einen vollständigen Impfnachweis regenerieren.
Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur COVID-19-Impfung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
FAQs
Is Garmisch in austria or Germany? ›
Garmisch-Partenkirchen (German pronunciation: [ˈɡaʁmɪʃ paʁtn̩ˈkɪʁçn̩] ( listen); Bavarian: Garmasch-Partakurch), nicknamed Ga-Pa, is an Alpine ski town in Bavaria, southern Germany. It is the seat of government of the district of Garmisch-Partenkirchen (abbreviated GAP), in the Oberbayern region, which borders Austria.
How long is Garmisch-Partenkirchen? ›The ski resort Garmisch-Classic – Garmisch-Partenkirchen is the biggest ski resort in the County of Garmisch-Partenkirchen. The total slope length is 40 km.
Do you need a car in Garmisch? ›If you will not have a car to use, you can take the train to Garmisch from the Munich Hauptbahnhof or the Innsbruck Hauptbahnhof. Once you arrive in Garmisch, the town is a short walk from the station. Or you can walk over to the Zugspitzebahn and use that train to take you up the mountain.
Is it worth visiting Garmisch-Partenkirchen? ›If you're looking for an incredible place filled with lots of different outdoor activities, Garmisch-Partenkirchen is a great place to visit. It's easy to get to Munich and is a great representation of the best of Bavaria.
Is Garmisch good for beginners? ›The ski resort of Garmisch-Classic caters ideally for beginners around the Hausberg at the Kreuzwankl-Express and the Rimmlermoos lifts. There is also a covered moving carpet here. It is an ideal place to prepare for future skiing challenges.
How much is the cable car up to Zugspitze? ›...
Zugspitze tickets in summer.
Adult | 40,00 € |
---|---|
Family discount child (6–18 y.) | 8,00€ |
The highest point in Germany
Seeing, visiting or even climbing the highest mountain in Germany just sounds cool. Even though it's only 2,962 metres high (which isn't that high in alpine standards), Zugspitze is awesome. We whizzed up with the cable car and had a great time at the freezing cold top in October.
Germany's highest ski area with 20 kilometres of ski runs: The natural snow on Zugspitze makes skiing and snowboarding an amazing experience.
Is Zugspitze a beginner? ›Beginners Zugspitze
Beginners will find easy slopes at all lifts with the exception of the lift in the Brunntal. The slopes at the Schneefernerkopf tow lift are particularly good for practicing the first curves. There is also a longer slope that is suitable for beginners at the 6-person Wetterwandeck chairlift.
How much time do you need at Zugspitze? ›
Total time, from getting in line to getting to the top was just over an hour. Of course it depends on the weather, but three hours total, in including lunch, was more than enough. Remember too that the top will be about 30 degrees Fahrenheit colder than the base.
How long does it take to hike partnach Gorge? ›What is this? Altogether the Partnach Gorge hike should take around 80 minutes (1:20 hours) round trip and will be around 4.8 km / 3 miles of walking.
What 4 countries can you see from Zugspitze? ›View 4 Countries from Here & 400 Mountain Peaks. The Highest Mountain in Germany is the Zugspitze and on a clear day you can see Germany, Austria, Italy & Switzerland.
How do I get to Garmisch? ›Access by rail
Take a train from the airport to Munich's main station (40 minutes). From there you can take a direct train to Garmisch (80 mins) which has its own mainline station. There are hourly connections. Access by Road: A95 from Munich to the Eschenlohe exit, or take Interstate B2 or B23.
Garmisch Skiing and Snowboarding
In good conditions however, this is a great ski area with 40km of pistes, including the Olympic Downhill run, which drops over 1000 vertical metres – this really is a tough challenge.
Enjoy this 6.2-mile point-to-point trail near Grainau, Bavaria. Generally considered a challenging route, it takes an average of 5 h 46 min to complete. This is a popular trail for backpacking, hiking, and via ferrata, but you can still enjoy some solitude during quieter times of day.
How long is the Table mountain cable car ride? ›The ride is a gentle one, the rotating state-of-the-art cable car taking visitors from the lower station to the top in around 5 minutes. It operates seven days a week and trips occur within 10 to 15 minutes of each other.
Where is the longest cable car ride in the world? ›Ba Na Hills Cable Car (Da Nang, Vietnam)
The world's longest cable car is more than five kilometers long.
The journey takes only 15 minutes, at a speed of 8.5 meters per second, and allows passersby to admire one of the most beautiful landscapes in all of Southeast Asia. The cable car rests on 160-meter-high pylons which are positioned on the two nearby islands of Hon Dua and Hon Roi.
What country is Garmisch in? ›Garmisch-Partenkirchen, market town, Bavaria Land (state), southern Germany. It lies at the junction of the deep Loisach and Partnach valleys, in the Bavarian Alps at the foot of the Zugspitze (9,718 feet [2,962 metres]), which is the highest mountain in Germany.
Is the Zugspitze in Germany or Austria? ›
Zugspitze, mountain on the border between Germany and Austria, the highest point (9,718 feet [2,962 metres]) in Germany. Zugspitze is part of the Wettersteingebirge in the Bavarian Alps.
Does Bavaria include Austria? ›Bavaria is bounded to the north by the states of Thuringia and Saxony, to the east by the Czech Republic, to the south and southeast by Austria, and to the west by the states of Baden-Württemberg and Hessen. Munich (München) is the capital.
Is Bavaria part of Austria? ›One of the largest German states (after Austria and Prussia), Bavaria was elevated from an electorate into a kingdom in 1806.